Erbrechtsmediation

In Deutschland werden vielfach große Vermögen vererbt mit einer für die nächsten Jahre zu erwartenden zunehmenden Tendenz. Untersuchungen zeigen, dass nur in den wenigsten Fällen die Erblasser eine umfassende, vernünftige Regelung getroffen haben. In solchen Fällen, aber selbst dann, wenn ein Testament vorhanden ist, kommt es oft zu Streitigkeiten unter den Erben.

Die Folge sind oft Jahre dauernde gerichtliche Auseinandersetzungen, die die Prozessbeteiligten psychisch und finanziell stark belasten und am Ende oftmals dazu führen, dass die Familienbande endgültig zerbricht, manchmal für Generationen. Durch die gerichtliche Auseinandersetzung entstehen wegen der in Erbsachen oftmals hohen Streitigkeiten ganz erhebliche Kosten. Nicht vergessen werden sollte auch der Umstand, dass oftmals während der sich jahrelang hinziehenden Gerichtsverfahren das Vermögen nicht genutzt werden kann, mit der Folge, dass hierdurch zusätzlich erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen können.

Sicher ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche Eskalation und solche Nachteile in der Regel von den Erblassern nicht gewollt war. Die Erfahrung aus den Beratungsgesprächen im Zusammenhang mit der Testamentsgestaltung zeigt vielmehr, dass die Erblasser in der ganz großen Zahl der Fälle dem Erhalt des Familienzusammenhangs eine große Priorität geben und Streit in nach Möglichkeit vermieden werden soll.

Vor obigem Hintergrund bietet es sich für die Erben an, es zumindest zu versuchen, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den damit oftmals verbundenen, geschilderten Nachteilen zu vermeiden und als Alternative zu der gerichtlichen Auseinandersetzung den konstruktiven Weg eines Mediationsverfahrens zu beschreiten.

In allen Streitigkeiten, bei denen es nicht nur um die Klärung streitiger Fragen zweier Konfliktparteien geht, sondern darüber hinausgehende persönliche Bindungen bestehen, also im Familienrecht und im Erbrecht, bietet es sich geradezu an, eine Lösung durch ein Mediationsverfahren zu suchen.

Die Vorteile eines solchen Mediationsverfahrens im Erbrecht sind, kurz umrissen, die folgenden:

  • autonome Lösung
    Die Parteien erarbeiten selbst, unterstützt durch den Mediator, eine interessengerechte Lösung, die beide Parteien akzeptieren können und wollen. Es entsteht dadurch eine WIN-WIN-Situation. Ganz anders bei einer gerichtlichen Entscheidung, die oftmals jedenfalls von einer Partei als ungerecht empfunden wird.
  • Zeitersparnis
    Das Mediationsverfahren dauert oft nur wenige Wochen. Selbst aber wenn ein paar Mediationssitzungen mehr erforderlich sein sollten, kann das Mediationsverfahren in vielen Fällen in wenigen Wochen zu einem befriedigenden Ergebnis für alle Parteien führen. Im Gegensatz dazu dauern Gerichtsverfahren nicht selten mehrere Jahre.
  • Geringere emotionale Belastung
    Der Vorteil der kurzen Dauer einer Mediation ist, dass auch die emotionale Belastung der Parteien nur von kurzer Dauer ist. Das führt dazu, dass eine Eskalation und die mit einem lang andauernden Streit einhergehende emotionale Belastung für die Konfliktparteien vermieden oder zumindest stark abgemildert werden kann.
  • Niedrigere Kosten
    Schließlich sind die Kosten des Mediationsverfahrens in der Regel um ein Vielfaches geringer als die einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der im Falle des Unterliegens meistens auch noch die Kosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten getragen werden müssen.
  • Verringerung des Risikos von wirtschaftlichen Schäden am Nachlass